• FAQ-Hausordnung

Besonders wichtige Punkte der Hausordnung

Ausstattung:

Die 2-Bett-Appartements sind möbliert und mit Bettdecken und Polster ausgestattet. In jedem Appartement befindet sich: ein Wohn-/Schlafraum mit Internet, eine geräumige Kochnische (im Wohnraum integriert) mit Mikrowelle, Kühlschrank und zwei Herdplatten (ohne Geschirr),,Badezimmer mit Dusche und WC, ein Vorraum und ein Abstellraum. Alle Appartements können ganzjährig angemietet werden. Unser Haus verfügt über einige Parkplätze, die gemietet werden können.

Das Gebäude verfügt über einen Aufzug und wird als Nichtraucherhaus betrieben.

Anmeldung & Einzug:

Wenn Sie sich für ein Appartement anmelden und in unserem Haus wohnen möchten, füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus und senden Sie es mit folgenden Dokumenten an uns zurück:

  • Lebenslauf mit Foto
  • Kopie des Reisepasses
  • Hausordnung mit Ihrer Unterschrift zur Kenntnisnahme

Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Wohnplatz erst nach Einlangen der Kaution reservieren können. Die Kaution wird auch nach Ihrem Einzug vorläufig einbehalten (siehe Hausordnung Punkt 4 „Kaution“). Wir weisen Sie auch auf die Reservierungsgebühr von € 100,00 hin, die fällig wird, wenn Sie Ihren Wohnplatz vor Einzug stornieren. Sollten Sie später (siehe Punkt 10) stornieren gilt die normale Kündigungsfrist (siehe Hausordnung). Wenn Sie Ihren Wohnplatz aufgrund einer Studienplatzabsage nicht in Anspruch nehmen, reduziert sich diese Gebühr auf € 25,00; in diesem Fall benötigen wir eine schriftliche Bestätigung der FH/Universität.

Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass Sie sich innerhalb von 3 Tagen beim Magistratischen Bezirksamt behördlich anmelden. Dafür benötigen Sie einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) und den Meldezettel Ihrer Heimatadresse. Wir benötigen ein Exemplar Ihres Meldezettels für unsere Administration. Wenn Sie aus dem Ausland angereist sind, übermitteln Sie uns bitte zudem eine Kopie Ihres Visums bzw. Ihrer Aufenthaltsbewilligung.

Durch die Beistellung dieses Wohnplatzes entsteht kein Mietverhältnis im Sinne des Mietengesetzes.

Bezahlung:

Der Preis für einen Wohnplatz in einem 2-Bett-Appartement beträgt, je nach Größe des Appartements, pro Person ab € 290,- bis € 295,- pro Monat. Möchten Sie die Wohnung einzeln/alleine mieten, betragen die Kosten ab € 580,- bis € 600,- pro Monat. 

Im Preis enthalten sind: Miete inkl. MwSt., Betriebskosten, Heizung, Strom, Internet und Verwaltungskosten.

Nicht im Preis inbegriffen sind: gegebenenfalls Rundfunk/TV-Gebühren (Anmeldepflicht), Haushalts-/Haftpflichtversicherung und die Kosten für Waschmaschine und Trockner (1 Münze - € 1,50).

Die Monatspauschale muss jeweils bis zum 5. des laufenden Monats eingezahlt werden. Bei Nichteinhaltung der genannten Frist wird eine Mahngebühr von € 5,- pro Woche berechnet.
(siehe Hausordnung Punkt 6 „Bezahlung/Miete“)

Rückzahlung der Kaution:

Die Kaution wird Ihnen bei ordnungsgemäßem Auszug und Schlüsselübergabe wieder rückerstattet, d. h. wenn nichts beschädigt ist und gegenüber dem Haus keine finanziellen Verpflichtungen mehr bestehen. Wir ersuchen Sie auf die Einrichtung des Hauses, auch in Hinblick auf Ihre NachfolgerInnen, zu achten. Bitte melden Sie Beschädigungen und Mängel, besonders bei Elektrogeräten oder Wasserinstallationen, unverzüglich an die Hausleitung. 
Zur ordnungsgemäßen Übergabe des Appartements gehören auch die sorgfältige Reinigung, so wie Sie es bei Ihrem Einzug vorgefunden haben, und die Entsorgung des Abfalls in die dafür vorgesehenen Behälter. Elektrogeräte jeder Art (die nicht Hauseigentum sind) müssen beim Auszug aus dem Haus mitgenommen werden. Andernfalls werden die gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungsgebühr sowie Transportkosten von der Kaution abgezogen. Wird das Zimmer verschmutzt übergeben, werden Ihnen die Kosten für die Reinigung in Rechnung gestellt.

Besuche:

Besuche können bis 22:00 Uhr empfangen werden. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Nachtruhe für alle. TV, Musikgeräte etc. dürfen nur auf Zimmerlautstärke benützt werden. Achten Sie bitte darauf, dass andere MitbewohnerInnen nicht gestört werden. Ihre MitbewohnerInnen werden es Ihnen danken. Übernachtungen von Besuchern sind leider nicht erlaubt und ergeben einen Kündigungsgrund. Der/die HausbewohnerIn haftet auch für Schäden, die durch seine/ihre BesucherIn verursacht werden.

Reinigung, Ordnung in den Appartements:

Für die Sauberkeit und Hygiene des eigenen Appartements ist jede/r BewohnerIn selbst verantwortlich. Alle Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Die Beschädigung der Wände und des Mobiliars durch Haken, Schrauben, Nägel, Klebemittel und Ähnliches ist nicht erlaubt. Bitte beachten Sie, dass im gesamten Gebäude, auch in den Appartements, Rauchverbot gilt!

Auszug/Kündigung:

Sowohl Sie, als auch wir, haben zu jedem Monatsletzten die Möglichkeit, den Wohnvertrag mit einer einmonatigen Kündigungsfrist aufzulösen. Der Kündigungsmonat ist voll zu bezahlen. Erfolgt der Auszug vor Ablauf der Kündigungsfrist, wird keine Rückzahlung des geleisteten Monatspreises gewährt. Das Appartement muss am Monatsletzten bis spätestens 10:00 Uhr vollständig gereinigt in jenem Zustand übergeben werden, in dem Sie es übernommen haben; andernfalls wird Ihnen die Endreinigung in Rechnung gestellt bzw. von Ihrer hinterlegten Kaution einbehalten.

Entlassungen:

Grobe Verstößen gegen die Hausordnung, bzw. unüberwindlichen Hindernissen des Zusammenlebens, können zu einer fristlosen Kündigung des Wohnvertrages führen; wobei die Kosten des laufenden Monats von der/dem BewohnerIn zu tragen sind. (siehe Hausordnung Punkt 10 „Entlassung/Kündigung“)

Haustiere:

Das Halten von Haustieren jeder Art ist nicht gestattet.

Elektrogeräte:

Zusätzliche Kochgeräte, Kühlschränke, Heizgeräte und dergleichen dürfen im Appartement aus feuerpolizeilichen Gründen nicht aufgestellt werden (siehe Hausordnung, Punkt Brandmeldeanlage). Musikgeräte sind gestattet, (jedoch nur bei „gemeinschaftsverträglicher“ Lautstärke!).

Bettwäsche/Geschirr:

Bettwäsche, bestehend aus Leintuch, Kopfpolster- und Bettdeckenüberzug ist mitzubringen. Diese kann aber je nach Verfügbarkeit, ebenso wie Handtücher, gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Für die HausbewohnerInnen steht eine Waschmaschine inkl. Trockner im Keller zur Verfügung. Die Waschmarken sind bei der Hausleitung, Frau Geissler, während der Bürozeiten, erhältlich.

Ökologie:

Mit Energie (Wasser, Heizung, Strom) bitten wir äußerst sparsam umzugehen. Bitte das Licht bei Verlassen des Appartements abdrehen. Während der Heizperiode bitten wir alle BewohnerInnen die Räume durch kurzes vollständiges Öffnen der Fenster zu lüften. In den Wintermonaten darf das Fenster während der Abwesenheit der BewohnerInnen weder geöffnet noch gekippt sein, da Wärme unnötig entweicht und Kälteschäden entstehen können. Immer Sommer dürfen die Fenster während der Abwesenheit der BewohnerInnen nur gekippt werden.

Mülltrennung:

Im Haus befindet sich ein Müllraum, in dem auch zwei Papiercontainer stehen. Ein Container für Bioabfälle steht im Hof. Glas, Plastikflaschen sind selbst zu entsorgen (Heinestraße/Eingang Augarten). Batterien etc. sind als Sondermüll zu entsorgen.

Haftung:

Die Appartements sollen während der Abwesenheit des/der BewohnerIn versperrt werden. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder Geldbeträge kann nicht übernommen werden. Die Heimleiterin und die Geschäftsführung verfügen über Schlüssel zu allen Räumen des Hauses. Sie haben überall Zutritt - wenn Sicherheit, Reparaturen oder Wartung es erforderlich machen. Unser Haus ist mit einer automatischen Brandmeldeanlage ausgestattet. Die Kosten für das Auslösen eines Fehlalarms werden den Auslösern angelastet (zwischen € 250,- und € 800,-). Bitte vermeiden Sie Rauchentwicklung beim Kochen!

Freizeit:

Für Ihre Freizeitgestaltung stehen im Haus ein Fitness-, ein Tischtennis- und ein Aufenthalts- und TV-Raum zur Verfügung. Die Vereinbarungen für die Benützung des Fitnessraumes entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt vor Ort. Beschädigungen melden Sie bitte an die Hausleitung.

Brandmeldeanlage:

Die Brandmelder in den Appartements dürfen weder verklebt, verdeckt noch sonst irgendwie manipuliert werden. Bei Nichtbeachtung sind im Schadensfall sämtliche anfallende Kosten des entstandenen Schadens vom Mieter zu tragen. Bei Feueralarm, der durch achtloses Kochen, Rauchen oder sonstiges Fehlverhalten ausgelöst wird, sind die Kosten des Feuerwehreinsatzes vom Mieter zu tragen.

Das Betreiben von zusätzlichen Elektrokochern, sonstigen Herden oder Heizgeräten aller Art ist aus feuerpolizeilichen Gründen strengstens verboten. Bitte beachten Sie die Verhaltensregeln im Brandfall, die Sie in der Brandschutzordnung dargelegt sind.

Wäsche/Wäschetrockner:

Im Haus stehen Ihnen eine Waschmaschinen und ein Wäschetrockner zur Verfügung. Ein Waschgang kostet € 1,50. Wasch-Münzen sind an der Rezeption erhältlich.